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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gästewohnungen

  1. Die Calbenser Wohnungsbaugesellschaft mbH stellt den Mietern der CWG Übernachtungsmöglichkeiten in unseren Gästewohnungen zur Verfügung. Die Reservierung wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung und Zahlung der Kosten für die jeweilige Wohnung verbindlich. Die Zahlung hat vor dem Bezug der Gästewohnung zu erfolgen. Die Schlüssel erhalten Sie ab 10:00 Uhr i. d. R. am Anreisetag oder am Wochenende (nach Abstimmung) einen Tag vorher. Abzugeben sind die Schlüssel bis spätestens 10 Uhr am Abreisetag. In den Ausnahmefällen (wie z. B. Wochenende oder an Feiertagen) legen Sie bitte die Schlüssel in den Briefkasten der CWG mbH (Verwaltungsgebäude in Karl-Marx-Straße 39, Calbe/S.) ein.
     
  2. Ein Rücktritt von der Anmeldung für eine Gästewohnung bedarf der Schriftform. Die Stornierung ist bis 14 Werktage vor Mietbeginn der Gästewohnung kostenlos möglich. Bei einem Rücktritt bei 5 Werktagen vor dem Mietbeginn fallen 50% des vereinbarten Mietpreises an. Bei einem Rücktritt bei 2 Werktagen vor dem Mietbeginn fallen 100% des vereinbarten Mietpreises an.
     
  3. Die Übergabe der Gästewohnungen erfolgt an die Mietenden in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter der Gästewohnung dies unverzüglich der Calbenser Wohnungsbaugesellschaft mbH mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, so gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
     
  4. Eine Unterbringung von Haustieren – jeglicher Art und Rasse – ist in den Gästewohnungen nicht zulässig. Ein absolutes Rauchverbot besteht in allen Gästewohnungen.

  5. Die Nutzer der Gästewohnungen verpflichten sich, sorgfältig mit der Einrichtung/Ausstattung umzugehen und die geltende Hausordnung einzuhalten. Schäden, die durch die Nutzer der Gästewohnung auftreten, sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Die Reparatur bzw. Neubeschaffung der beschädigten Gegenstände obliegt dem Vermieter. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Mieter der Gästewohnung in Rechnung gestellt.
     
  6. Bei Abreise ist das Mietobjekt termingerecht bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu verlassen und der Schlüssel beim Vermieter abzugeben (vgl. Punkt 1.). Die Mietsache ist in einem ordentlichen, sauberen und vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Bitte achten Sie darauf, dass alle Lebensmittel aus den Gästewohnungen zu entfernen sind. Alle elektrischen Geräte sind bitte beim Verlassen der Gästewohnung auszuschalten, die Heizungen sind abzustellen!

© Calbenser Wohnungsbaugesellschaft mbH

Kontakt

Calbenser Wohnungsbaugesellschaft mbH

Karl-Marx-Straße 39
39240 Calbe (Saale)